Qualitätssicherung / Qualitätspolitik Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold

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Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold – Qualitätspolitik und Qualitätsziele

In der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold sind die Grundsätze der Qualitätspolitik als oberste Leitlinie für das tierärztliche Handeln und die geschäftlichen Aktivitäten anzusehen. Diese stehen in den Beziehungen zu den Kunden, den Lieferanten und Mitarbeitern im Vordergrund und sollen diese Beziehungen festigen sowie kontinuierlich verbessern.

Die wichtigsten Grundsätze der Qualitätspolitik sind:

  • Das Tier und der dazugehörige Besitzer/Kunde steht im Mittelpunkt des täglichen Handelns.
  • Die Praxisleitung sowie alle Mitarbeiter sind stets gewillt dem Tier auf einem hohen fachlichen Niveau tierärztlich zu helfen und so Schmerzen, Leiden und Schäden von den Tieren abzuwenden und somit den Tierschutzgedanken in den Vordergrund des täglichen Handelns zu stellen.
  • Der Wunsch die Patientenbesitzer in der Groß- sowie Kleintierpraxis auf ein bestmögliches Maß zufrieden zu stellen. Dabei steht insbesondere die fachliche Beratung der Kunden im Mittelpunkt.
  • Die Gesunderhaltung von Nutztierbeständen im Geflügel- und Schweinebereich durch eine gezielte veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik im angegliederten Veterinärlabor mit anschließender gezielter Therapie und durch die Beratung im Bereich Stallhygiene (Ankusan) sicherzustellen.
  • Durch eine modern ausgestattete Kleintierpraxis mit Rundumbetreuung, modernen Geräten zur bildgebenden Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskop) eine dem derzeitigen Wissensstand der Veterinärmedizin entsprechende bestmögliche Betreuung unserer Kleintierklientel zu erreichen.
  • Den Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin durch gezielte tierärztliche Beratung, veterinärmedizinische Diagnostik und den gezielten Einsatz von Hygienemaßnahmen deutlich zu reduzieren. Ein Einsatz von Reserveantibiotika wie z.B. Fluorchinolonen oder Cephalosporinen erfolgt nur im äußersten Notfall. Somit wird die Belastung der Umwelt mit Antibiotikarückständen erheblich gesenkt.
  • Eine regelmäßige gezielte interne und externe Fortbildung aller Mitarbeiter auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten und die ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems, welches ebenfalls durch interne und externe Fortbildungen gesichert wird.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Arzneimittelrecht und weitere weitgreifende Gesetze finden Anwendung.
  • Die Anforderungen aus dem GVP-, QS- und ÖKO-System werden systematisch und konsequent umgesetzt.